Teilnahmebedingungen des Facebook-Gewinnspiels der Salzgrotte Karlsruhe
1. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch:
a) die "Gefällt mir"-Aktivierung für unsere Facebookseite "Salzgrotte Karlsruhe" und
b) das öffentliche Kommentieren und Teilen des Beitrags "August-Gewinnspiel".
Alle zwei oben genannten Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der Auslosung erfüllt worden sein.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; wir machen das, weil wir Spaß daran haben, nicht um jemanden zu verärgern oder um uns mit ihm zu streiten. Vor allem nicht vor Gericht.
3. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Betreiberin der Salzgrotte Karlsruhe: Alnova GmbH, Durlacher Str. 33, 76229 Karlsruhe
4. Zeitraum des Gewinnspiels: 19.08.2025 bis 26.08.2025 um 23:59 Uhr.
5. Die Gewinner werden am Ende des Gewinnspielzeitraums per Los ausgewählt. Die Gewinner werden im Anschluss an das Gewinnspiel unter Kommentaren öffentlich bekannt gegeben. Voraussetzung für die Gewinnausschüttung ist, dass der Gewinner auf die Kontaktaufnahme per Facebook reagiert.
6. Als Gewinn verlosen wir 3 Gutscheine für je 2 Sitzungen der Salzgrotte Karlsruhe. Keine Barauszahlung oder Kompensation möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Etwaige Ausnahmeregelungen in Absprache und mit Zustimmung der Alnova GmbH sind im Einzelfall möglich.
7. Teilnahme (Versand der Gewinne) nur innerhalb Deutschlands und Frankreich möglich. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Verlosung über 18 Jahre alt sein.
8. Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
9. Die Alnova GmbH behält sich da Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu.
10. Die Alnova GmbH haftet nicht für Schäden die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.